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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ab durch die Hecke GmbH

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der Ab durch die Hecke GmbH. Sie gelten für alle Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.2

Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Verträge kommen erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.

2.2

Die Schriftform im Sinne dieser AGB gilt auch durch die Übermittlung in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationsdiensten (z. B. WhatsApp), als gewahrt, sofern der Inhalt eindeutig erkennbar, der Absender identifizierbar ist und die Nachricht dauerhaft wiedergegeben werden kann.

2.3

Die Erfüllung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die Ab durch die Hecke GmbH setzt voraus, dass eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung erfolgt (Selbstbelieferungsvorbehalt), sofern die Ab durch die Hecke GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bereits ein kongruentes Deckungsgeschäft mit ihrem Lieferanten abgeschlossen hatte. In diesem Fall verpflichtet sich die Ab durch die Hecke GmbH, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und auf dessen Verlangen bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

3. Leistungsumfang und Vertragsdurchführung

3.1

Die Ab durch die Hecke GmbH ist gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung verpflichtet, den Leistungsumfang unter Berücksichtigung der eventuell zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Pläne, Zeichnungen, technische Daten usw. sowie der Informationen und Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden (z. B. Lagepläne, Baubeschreibungen etc.), zu erbringen. Vorgelegte Proben und Muster dienen lediglich der unverbindlichen Anschauung.

3.2

Eventuelle zwingende Abweichungen von dem im Vertrag festgelegten Leistungsumfang aufgrund von Auflagen der zuständigen Baubehörde werden vorbehalten. Jene Abweichungen stellen keine Mängel dar und sind von der Ab durch die Hecke GmbH nicht zu vertreten. Erforderliche Abweichungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt und die vereinbarten Preise entsprechend angepasst.

3.3

Verbesserungen oder Änderungen des Leistungsumfangs durch die Ab durch die Hecke GmbH, die von der ursprünglichen Auftragsbestätigung abweichen, sind zulässig, sofern sie gleichwertig und zumutbar sind, beispielsweise technisch fortschrittliche Konstruktionsänderungen.

3.4

Soweit dem Auftraggeber zumutbar, sind Teillieferungen zulässig.

3.5

Bei Streitigkeiten sollen die Parteien zunächst versuchen, innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann entweder ein Mediator eingeschaltet werden oder – bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts – ist das Amtsgericht München als Gerichtsstand zuständig. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

4. Vertragsänderungen

4.1

Änderungen am Vertrag sind nur nach beidseitigem schriftlichem Einverständnis zulässig. Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.

4.2

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung mit der Ab durch die Hecke GmbH. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Regie-Preisliste. Diese ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Alle Preise werden individuell vereinbart und sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten.

5.2

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind die Zahlungen innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

5.3

Das Recht der Ab durch die Hecke GmbH auf Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB bleibt unberührt.

5.4

Materialien, die von der Ab durch die Hecke GmbH im Rahmen des Auftrags in Vorleistung beschafft werden, können ab Auftragserteilung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5.5

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Mengen. Reduzieren sich die tatsächlich ausgeführten Mengen gegenüber den im Angebot zugrunde gelegten Kalkulationsmengen um mehr als 10 %, kann der Auftragnehmer den Einzelpreis erhöhen, soweit dies zur Wahrung einer angemessenen Kalkulationsgrundlage erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar ist.

5.6

Der Auftraggeber gerät gemäß § 286 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der Forderung automatisch in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Ab Eintritt des Verzugs ist die Ab durch die Hecke GmbH berechtigt:

  1. a)Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank;
  2. b)ab der zweiten Mahnung für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR zu erheben;
  3. c)die Erstattung eines weitergehenden Verzugsschadens (z. B. Inkassokosten, Anwaltskosten) zu verlangen.

6. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich der Mitarbeiteranwerbung

6.1

Die Ab durch die Hecke GmbH versichert, dass alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind und sämtliche Arbeiten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Vermeidung von Schwarzarbeit, durchgeführt werden.

6.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Vertragsdurchführung weder direkt noch indirekt für private, nicht über den Auftragnehmer abgewickelte Arbeiten zu beauftragen oder anzuwerben.

7. Ausführungstermine und Terminänderungen

7.1

Vereinbarte Ausführungstermine können von beiden Parteien bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin aus wichtigem Grund verschoben werden. Die Verschiebung ist der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

7.2

Bei unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere Schlechtwetter oder krankheitsbedingtem Personalausfall, behält sich die Ab durch die Hecke GmbH vor, vereinbarte Termine unabhängig von der Frist zu verschieben. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen einen neuen Termin ab.

8. Lieferfristen und Höhere Gewalt

8.1

Alle Angaben zur Verfügbarkeit, Versand, Lieferzeit, Zustellung oder Fertigstellung von Lieferungen und Leistungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen und garantierten Liefer- oder Fertigstellungstermine dar, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart.

8.2

Im Falle einer von der Ab durch die Hecke GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung verlängert sich der vereinbarte Lieferzeitraum entsprechend. Die der Ab durch die Hecke GmbH hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, sofern er die Verzögerung zu vertreten hat.

8.3

Bei nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung der Ab durch die Hecke GmbH (Selbstbelieferungsvorbehalt) verlängern sich die Liefer- und Fertigstellungsfristen bzw. -termine angemessen, sofern die Parteien übereinstimmend am Vertrag festhalten.

8.4

Im Falle höherer Gewalt ist die Ab durch die Hecke GmbH für die Dauer der Auswirkungen und, wenn diese zur Unmöglichkeit der Leistung führt, insgesamt und endgültig von ihrer Liefer- und Leistungspflicht befreit. Für den Auftraggeber sind in diesem Fall Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, deren Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten auch durch angemessene Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können.

9. Montage und Bereitstellung

9.1

Der Auftraggeber hat, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig vor Montagebeginn an der Montagestelle bereitzustellen:

  1. a)alle Bau- und branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der dafür erforderlichen Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, Strom (380 V, 25 A), Beleuchtung und Wasseranschluss;
  2. b)sonstige standortspezifische Vorleistungen gemäß gesonderter Vereinbarung.
9.2

Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

9.3

An den Tagen, an denen Montage- oder Baustellenarbeiten durchzuführen sind, hat der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, den ungehinderten Zugang zur Baustelle ab 7:00 Uhr morgens sicherzustellen, sodass die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt aufgenommen werden können.

9.4

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzuholen und der Ab durch die Hecke GmbH vorzulegen. Verzögerungen, die auf eine nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1

Die Ab durch die Hecke GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vor, soweit das Eigentum nicht durch Verbindung mit dem Grundstück oder aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen übergeht.

10.2

Übrig gebliebenes Material geht nach Abschluss der Arbeiten in das Eigentum des Auftraggebers über. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine kostenpflichtige Entsorgung durch die Ab durch die Hecke GmbH erfolgen.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1

Die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen wird gewährleistet. Eventuelle Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Mängel haftet die Ab durch die Hecke GmbH innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist in der Weise, dass sie alle mangelhaften Lieferungen/Leistungen – sofern die Ursache des Mangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag – unentgeltlich nachbessert oder dafür Ersatz liefert. Hierbei ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren.

11.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle im Arbeitsbereich wertvolle oder empfindliche Gegenstände eigenständig zu entfernen oder ausreichend zu schützen. Die Ab durch die Hecke GmbH haftet nicht für Schäden an solchen Gegenständen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch unsere Mitarbeiter verursacht wurden.

11.3

Sofern der Kunde eigenes Material oder vorherige Gewerke zur Verfügung stellt, die Grundlage der Arbeiten bilden, haftet die Ab durch die Hecke GmbH nicht für hieraus resultierende Schäden oder Verzögerungen. Dadurch entstehende Mehraufwände werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

12. Nutzungsrechte

12.1

Die Ab durch die Hecke GmbH bleibt Eigentümer sämtlicher für die Leistungserbringung erstellten und im Rahmen der Geschäftsbeziehungen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Datenblätter, Programme/Software etc., soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Ab durch die Hecke GmbH räumt dem Auftraggeber daran ein auf die Durchführung beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.

12.2

Der Auftraggeber darf die ihm zugänglich gemachten Unterlagen etc. nur im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Vertrages nutzen, d. h. er darf diese insbesondere nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Änderung oder Benutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ist dem Auftraggeber ohne Genehmigung nicht gestattet. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Dritten Rechte an den Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Ab durch die Hecke GmbH einzuräumen.

13. Unteraufträge

13.1

Die Ab durch die Hecke GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag obliegenden Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

14. Abnahme

14.1

Die Abnahme erfolgt grundsätzlich bei Baustellenende durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch unsere Mitarbeiter. Wünscht der Auftraggeber stattdessen eine gesonderte Abnahme mit einem Bauleiter, hat er uns dies spätestens innerhalb zwei Wochen nach Fertigstellung mitzuteilen und einen Termin zu vereinbaren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Mitteilung noch eine Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), sofern wir den Auftraggeber bei Mitteilung der Fertigstellung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

14.2

Der Auftraggeber wird gebeten, festgestellte Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme an Ab durch die Hecke zu melden, um eine zügige Nachbesserung zu ermöglichen.

14.3

Sofern im Leistungsverzeichnis keine Fertigstellungspflege vereinbart ist, obliegt die fachgerechte Pflege der Pflanzungen und Flächen nach Abnahme dem Auftraggeber.

15. Datenschutz

15.1

Die Ab durch die Hecke GmbH verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), einzuhalten und übermittelte Daten vertraulich zu behandeln. Alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren und möglichen Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern, werden unternommen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit im Rahmen und zur Durchführung der Beauftragung zwingend erforderlich.

16. Kündigung

16.1

Die Ab durch die Hecke GmbH kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung ganz oder teilweise kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der Zahlungen durch den Auftraggeber oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hinblick auf den Auftraggeber. In diesem Fall ist jeder Anspruch des Auftraggebers auf entgangenen Gewinn oder auf Schadensersatz wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ausgeschlossen. Die Ab durch die Hecke GmbH hat Anspruch auf angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Lieferungen/Leistungen. Etwaige bestehende Schadensersatzansprüche der Ab durch die Hecke GmbH bleiben hiervon unberührt.

16.2

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

17. Salvatorische Klausel

17.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Fernabsatzgeschäfte)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ab durch die Hecke GmbH, Ganghoferstraße 2, 80339 München, Tel. 089 21525450, info@abdurchdiehecke.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht entfällt bei Dienstleistungen/Waren, die speziell nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ferner besteht kein Widerrufsrecht, wenn Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, und es sich um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten handelt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und die Leistung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme, dass Ihr Widerruf bei vollständiger Erfüllung durch uns verloren geht, begonnen wurde.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • An: Ab durch die Hecke GmbH, Ganghoferstraße 2, 80339 München · Tel. 089 21525450 · info@abdurchdiehecke.com
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ___________________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
  • Datum: ___________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Ab durch die Hecke GmbH · Ganghoferstraße 2 · 80339 München · Tel. 089 21525450 · info@abdurchdiehecke.com · Stand: ADDH-09-2025